Ausnahmezustand in Tschechien

Verkaufsverbot von Tieren bis mindestens 28. März

Sowohl Branchenvertreter und Tierschützer befürchten, dass die Leidtragenden des von der Regierung angeordneten Tierverkaufsverbots vor allem die Tiere selbst sein werden.
Sowohl Branchenvertreter und Tierschützer befürchten, dass die Leidtragenden des von der Regierung angeordneten Tierverkaufsverbots vor allem die Tiere selbst sein werden.
10.03.2021

Aufgrund der brisanten Covid-19-Lage in Tschechien hat die dortige Regierung bis zum 28. März den Ausnahmezustand erklärt. Darauf weisen Branchenvertreter gegenüber pet hin. Damit verbunden sind auch einige verschärfte Beschränkungen des Handels, die auch den Zoofachhandel betreffen.
So ist seit dem 1. März untersagt, Lebendtiere im tschechischen Zoofachhandel zu verkaufen, es sei denn, es handelt sich dabei um Futtertiere für andere Heimtiere, zum Beispiel Reptilien. Online können Lebendtiere allerdings weiterhin verkauft werden.
Tschechien ist in Europa das erste Land, das solch weitgehende Restriktionen eingeführt hat. Das EU-Land setzt sich damit teilweise auch über die international übliche Klassifizierung des Zoofachhandels als systemrelevante Branche hinweg.
Branchenvertreter und Tierschützer kritisieren die Entscheidung der Regierung und weisen darauf hin, dass es für die im Zoofachhandel angebotenen Tiere nicht gut sei, länger als notwendig dort gehalten zu werden. Das Verkaufspersonal im Zoofachhandel habe in Corona-Zeiten alle Hände voll zu tun, die geforderten Hygienemaßnahmen in den Geschäften vollständig umzusetzen. Zusätzliche Zeit, um die Tiere mehr und länger als sonst zu versorgen, sei nicht vorhanden. Sowohl Branchenvertreter und Tierschützer befürchten, dass die Leidtragenden des von der Regierung angeordneten Tierverkaufsverbots vor allem die Tiere selbst sein werden.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch