In 13 der 16 Bundesländer wurden Baumärkte als Grundversorger eingestuft und dürfen demnach dort auch nach den aktuellen Bund-Länder-Beschlüssen ohne 2G-Regelung öffnen.
Lediglich in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen darf der DIY-Handel laut aktueller Corona-Verordnung nur Geimpfte oder Genesene in die Märkte lassen. Hornbach beispielsweise weist die jeweiligen Regelungen auf den Internet-Seiten der jeweiligen Standorte aus und bestätigt den aktuellen Stand. Auch Toom hat seine Märkte auf der Onlinesuche entsprechend ausgezeichnet.