Nicht in NRW, RHEINLAND-PFALZ UND SACHSEN

Baumärkte in 13 Bundesländern Grundversorger

Maske und Abstand: Die grundlegenden Verhaltensregeln gelten selbstverständlich in allen Märkten.(Quelle: Juraj Varga, Pixabay)
Maske und Abstand: Die grundlegenden Verhaltensregeln gelten selbstverständlich in allen Märkten.
08.12.2021

In 13 der 16 Bundesländer wurden Baumärkte als Grundversorger eingestuft und dürfen demnach dort auch nach den aktuellen Bund-Länder-Beschlüssen ohne 2G-Regelung öffnen.

Lediglich in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen darf der DIY-Handel laut aktueller Corona-Verordnung nur Geimpfte oder Genesene in die Märkte lassen. Hornbach beispielsweise weist die jeweiligen Regelungen auf den Internet-Seiten der jeweiligen Standorte aus und bestätigt den aktuellen Stand. Auch Toom hat seine Märkte auf der Onlinesuche entsprechend ausgezeichnet.

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