pet plus

Interview

pet immer dabei – Lesen Sie, wo, wann und wie Sie wollen.
  • Print-Ausgabe direkt per Post
  • Ausgaben auch als E-Magazin
  • Immer verfügbar – auf PC und Mobil
  • Online-Archiv seit 1996
Abonnement Print & Online
Testangebot
Direkt weiterlesen
1996, Nr. 7-8, S. 32
INTERVIEW
Amtsveterinär Jochen Weins (TVT)
Haltungsrichtlinien für Fische festlegen
Wie sieht eine artgerechte Aquaristik aus? Wie läßt sich
das Verhältnis zwischen Zoofachhandel und Amtsveterinären verbessern?
Im zweiten Teil unserer Artikelserie "Tierhaltung im Zoofachhandel"
sprachen wir mit Jochen Weins (TVT)
pet: Wie bewerten Sie aus Ihrer praktischen Erfahrung das
Verhältnis zwischen dem Zoofachhandel und den Amtsveterinären?
Jochen Weins: Es liegt in der Natur der Sache, daß das
Verhältnis zwischen Zoofachhandel und den mit der Überprüfung
beauftragten Amtsveterinären nicht immer problemlos ist. Dabei muß
allerdings festgestellt werden, daß der Amtsveterinär, zumindest
in der Vergangenheit, mit der Überprüfung einer Zoofachhandlung
im wesentlichen die Kontrolle des Psittakose-Buches und bestimmter arzneimittelrechtlicher
Fragestellungen verbunden hat. Die Aquaristikabteilung wurde nach meinen
Erfahrungen bisher eher oberflächlich bewertet. In jüngster Zeit
ist allerdings eine zunehmende Kooperationswilligkeit seitens des Zoofachhandels,
und hier insbesonders seiner Verbandsspitze, zu beobachten, was sich auch
in zuvor erwähnten Prüfungskriterien für die sogenannten
"Auszeichnungsbetriebe" niederschlägt.
pet: Viele Zoofachhändler klagen darüber, daß
ihre Betriebe mitunter schikanösen Auflagen von Veterinären ausgesetzt
sind, während auf Vogel- und Zierfischbörsen die Tiere unter alles
andere als artgerechten Bedingungen verschleudert werden. Zweierlei Maß
beim Handel mit Tieren?
Jochen Weins: Über besonders schikanöse Auflagen seitens
meiner Kollegen ist mir bisher nichts bekannt geworden. Insbesondere im
Raum Hessen kenne ich Kollegen, die an die Erteilung einer § 11-Genehmigung
sowie an die tiergerechte Präsentation von Tieren in Verkaufsanlagen
erstmals die Anforderungen stellen, die der Gesetzgeber im Tierschutzgesetz
vorgesehen hat. Der Kollege vor Ort kann selbstverständlich nur diejenigen
Einrichtungen überprüfen, die ihm bekannt sind. Verkaufsbörsen
gehören ebenfalls zu den genehmigungspflichtigen Einrichtungen gemäß
§ 11 Tierschutzgesetz, werden allerdings - entgegen der Verpflichtung
- in der Regel nicht offiziell beim zuständigen Veterinäramt angemeldet.
Daher kann in diesen Fällen eine Überprüfung auch nur dann
stattfinden, wenn der betreffende Kollege auf anderem Wege Kenntnis von
solchen Veranstaltungen erlangt.
pet: Veterinären wird vom Zoofachhandel vorgeworfen,
über zu wenig Fachkenntnis zu verfügen und somit überhaupt
nicht in der Lage zu sein…
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Lesen Sie auch