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Mehr Tierwohl und Tierschutz

Ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes bringt für die Heimtierhaltung mehr Tierschutz. Darauf weist der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe hin.
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Am 26. September fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) statt. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich 42 Bundesverbände und Organisationen aus Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes aus, die wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). „Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl.
Norbert Holthenrich, Präsident ZZF

Allerdings fordert das Bündnis auch eine zeitnahe Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, um bei Behörden und Tierhaltern für weitergehende Rechtssicherheit und einheitliche Umsetzung zu sorgen. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Hierzu sei aus Sicht der Tierverbände ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.

Norbert Holthenrich, ZZF-Präsident
„Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.  (Quelle: ZZF )

Verantwortungsbewusste Tierhaltung

Die unterzeichnenden Tierverbände stehen für eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Die Einführung einer sogenannten Positivliste, auf der nur einige Tiere stehen, die als Heimtiere erlaubt werden, lehnen die Verbände ab: „Diese würde nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen, wie bereits die Exopet-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft schlussfolgert. Auch sprechen vielfältige juristische Gründe gegen die Einführung einer solchen Liste“, stellen die Tierverbände fest.  

Der Deutsche Tierschutzbund berichtet in einer Pressemitteilung, dass zu den wichtigsten Forderungen ein Verbot der Anbindehaltung gehört, unabhängig von der Tierart. Außerdem wird gefordert, dass chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung stattfinden und…

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