Bereits seit dem 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung, auch PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) genannt, offiziell in Kraft. Sie ist ein zentraler Bestandteil des „European Green Deal“, der Europa fit machen soll für eine ökologische Zukunft. Ziel der PPWR: Weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling und klarere Kennzeichnungen.
Umgesetzt werden müssen die neuen Regelungen 18 Monate nach Inkrafttreten, also im August 2026 – andernfalls drohen Sanktionen. Bis dahin ist noch relativ viel Zeit. Doch bei der neuen Verpackungsverordnung handelt es sich um ein komplexes Regelwerk, dessen Anforderungen nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können.
Die PPWR ist eine EU-Verordnung. Das bedeutet, dass sie nach Inkrafttreten automatisch in jedem EU-Land geltendes Recht wird. Es gibt jedoch zahlreiche Ausführungsbestimmungen und Details, die aktuell noch nicht feststehen.
Grundsätzlich ersetzt die PPWR die bislang gültige EU-Verpackungsrichtlinie (VerpackRL). Allerdings sind zahlreiche Übergangsfristen vorgesehen, so dass zum Beispiel viele Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit erst ab 2030 greifen werden. Bis 2030 sollen Verpackungen, die nicht recyclingfähig sind, komplett vom Markt verschwinden.
Bärbel Edel

Journalistin, Bloggerin und Katzenbuch-Autorin
Auch die Rezyklatquote, also der Anteil von recycelten Materialien in bestimmten Kunststoffverpackungen, spielt eine Rolle. Hier gelten Übergangsfristen, die zum Teil bis 2040 reichen. Das Rezyklat aus dem neue Verpackungen hergestellt werden, muss selbst aus Verbraucher-Kunststoffabfällen gewonnen werden. Unternehmen, die eine Vielzahl verschiedener Verpackungen herstellen, haben bei der Rezyklat-Quote allerdings etwas Spielraum, denn sie gilt pro Betrieb und nicht heruntergebrochen auf die einzelne Verpackung.
Wer ist von der neuen Verpackungsverordnung betroffen? Die PPWR gilt „verbindlich für alle EU-Länder und für alle importierten Verpackungen“, schreibt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht in München auf seiner Webseite. Weiter heißt es da: „Somit sind von dem Erlass nicht nur europäische Verbraucher und Unternehmen betroffen, sondern auch alle ausländischen Importeure, die in die europäische Union liefern.“
Erzeuger und Hersteller
Die PPWR unterscheidet zwischen dem „Erzeuger“ und dem „Hersteller“ einer Verpackung. Mit dem Begriff „Erzeuger“ ist der Produzent der Verpackung gemeint. Er muss sich um Themen wie zum…