Seit dem 1.1.

Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein

04.01.2016

Seit dem 1. Januar müssen Hundebesitzer in Schleswig-Holstein eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen. Mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes wird die bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde abgeschafft.
Erst wenn ein Hund Menschen beißt oder andere Tiere verletzt, findet eine Einstufung als gefährlich statt, heißt es im Gesetzestext. Besitzer gefährlicher Hunde müssen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung absolvieren, um das Tier weiterhin zu halten. Für alle anderen Hundehalter ist die Sachkundeprüfung freiwillig.
Nach frühestens zwei Jahren kann ein Wesenstest die Einstufung als gefährlich aufheben.
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