Jetzt bestätigte das Landgericht Paderborn ebenfalls, dass in diesem einmonatigen Zeitraum keine Anfechtungsklagen erhoben wurden. Demnach sollte einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, einer Reduzierung des Zinssatzes von 6,75 auf jährlich 5 Prozent (rückwirkend zum 25. Juni 2015) sowie einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, optional um vier Jahre, nichts mehr im Wege stehen.
Erleichterung
Karlie Group darf neue Anleihenbedingungen vollziehen
Jetzt bestätigte das Landgericht Paderborn ebenfalls, dass in diesem einmonatigen Zeitraum keine Anfechtungsklagen erhoben wurden. Demnach sollte einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, einer Reduzierung des Zinssatzes von 6,75 auf jährlich 5 Prozent (rückwirkend zum 25. Juni 2015) sowie einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, optional um vier Jahre, nichts mehr im Wege stehen.














