Erleichterung

Karlie Group darf neue Anleihenbedingungen vollziehen

14.07.2016

Die Karlie Group darf die Beschlüsse der zweiten Anleihengläubigerversammlung vom 30. Mai vollziehen. Bereits am 4. Juli lief die einmonatige Frist für mögliche Anfechtungen gegen die beschlossenen Änderungen der Anleihenbedingungen ohne Klageinreichung ab.
Jetzt bestätigte das Landgericht Paderborn ebenfalls, dass in diesem einmonatigen Zeitraum keine Anfechtungsklagen erhoben wurden. Demnach sollte einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, einer Reduzierung des Zinssatzes von 6,75 auf jährlich 5 Prozent (rückwirkend zum 25. Juni 2015) sowie einer Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre, optional um vier Jahre, nichts mehr im Wege stehen.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch