Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Droht eine Schließung des Zoofachhandels?

Dem Zoofachhandel droht seitens der Politik Ungemach, denn ihm soll mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Systemrelevanz aberkannt werden.
Dem Zoofachhandel droht seitens der Politik Ungemach, denn ihm soll mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Systemrelevanz aberkannt werden.
12.04.2021

In einer gemeinsamen Mitteilung berichten der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) von einem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Demnach soll die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen untersagt werden. Während der Lebensmitteleinzelhandel hiervon ausgenommen bleibt, sind in der Entwurfsfassung, abweichend von den bisherigen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten, für Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte keine Ausnahmen mehr vorgesehen.
IVH und ZZF geben zu bedenken, dass eine Schließung von Fachgeschäften für den Heimtierbedarf die notwendige Grundversorgung der Heimtiere gefährdet. "Seit dem ersten Lockdown wurden die Zoofachgeschäfte folgerichtig als Verkaufsstellen für den täglichen Bedarf gezählt. Genau dieser Umstand sollte auch bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt werden", heißt es in der Mitteilung der Verbände. Und weiter: "Das im Lebensmittelhandel angebotene Futtersortiment deckt nicht ausreichend die Versorgung der in Deutschland gehaltenen Heimtiere ab. Viele Tierhalter wären nicht in der Lage, ihre Heimtiere mit tiergerechten Futtermitteln zu füttern, wenn die Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte auch nur vorübergehend geschlossen würden."
Georg Müller, Vorsitzender des IVH, appelliert: "Es sollte daher außer Frage stehen, dass die Versorgung der Heimtiere im gleichen Maße uneingeschränkt sichergestellt werden sollte. Tierbedarfsmärkte müssen - wie in allen bisherigen Corona-Beschlüssen - auch im Rahmen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Lebensmittelhandel weiterhin ausdrücklich gleichgestellt werden." ZZF-Präsident Norbert Holthenrich pflichtet ihm bei: "Der notwendige Ernährungsbedarf von Heimtieren kann ausschließlich über den Zoofacheinzelhandel gedeckt werden. Der Zoofachhandel muss in der Pandemie als Versorgungsstelle des täglichen Bedarfs von Heimtieren für Tierhalter zugänglich bleiben und wurde richtigerweise von Anfang an als systemrelevant eingestuft."
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