IVH und ZZF geben zu bedenken, dass eine Schließung von Fachgeschäften für den Heimtierbedarf die notwendige Grundversorgung der Heimtiere gefährdet. "Seit dem ersten Lockdown wurden die Zoofachgeschäfte folgerichtig als Verkaufsstellen für den täglichen Bedarf gezählt. Genau dieser Umstand sollte auch bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt werden", heißt es in der Mitteilung der Verbände. Und weiter: "Das im Lebensmittelhandel angebotene Futtersortiment deckt nicht ausreichend die Versorgung der in Deutschland gehaltenen Heimtiere ab. Viele Tierhalter wären nicht in der Lage, ihre Heimtiere mit tiergerechten Futtermitteln zu füttern, wenn die Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte auch nur vorübergehend geschlossen würden."
Georg Müller, Vorsitzender des IVH, appelliert: "Es sollte daher außer Frage stehen, dass die Versorgung der Heimtiere im gleichen Maße uneingeschränkt sichergestellt werden sollte. Tierbedarfsmärkte müssen - wie in allen bisherigen Corona-Beschlüssen - auch im Rahmen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Lebensmittelhandel weiterhin ausdrücklich gleichgestellt werden." ZZF-Präsident Norbert Holthenrich pflichtet ihm bei: "Der notwendige Ernährungsbedarf von Heimtieren kann ausschließlich über den Zoofacheinzelhandel gedeckt werden. Der Zoofachhandel muss in der Pandemie als Versorgungsstelle des täglichen Bedarfs von Heimtieren für Tierhalter zugänglich bleiben und wurde richtigerweise von Anfang an als systemrelevant eingestuft."