VDH nimmt Stellung zu verändertem Tierschutzgesetz

„Wir sehen dringenden Nachbesserungsbedarf“

(Quelle: Stephen Chantzis, Pixabay)
08.04.2024

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hält es für gut und richtig, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der zuständige Minister, Cem Özdemir, für das Tierwohl einsetzen und einen Referentenentwurf für ein verändertes Tierschutzgesetz vorlegen. Der VDH hält den Einsatz von vernünftigen Auswahlkriterien in der Zucht aller empfindungsfähigen Tiere für notwendig und positiv. „Zugleich sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf, auf den wir mit einer Informationskampagne aufmerksam gemacht haben“, führt der VDH aus und begründet: „Im Referentenentwurf sind im Zusammenhang mit Zuchtbeschränkungen Kategorien aufgeführt, die nicht ausreichend konkretisiert sind und in hohem Maß zu Rechtsunsicherheit führen werden.“

Der Verband befürchtet beispielsweise, dann der Begriff „Anomalien des Skelettsystems“ einen Auslegungsspielraum bietet, der je nach Interpretation durch die verschiedenen örtlich zuständigen Entscheidungsträger zu sehr unterschiedlichen Beschränkungen führen kann. So könne zu unberechtigten Zuchtausschlüssen oder bei dem gegenwärtig verwendeten Wortlaut gar zur ungerechtfertigten Gefährdung ganzer Hunderassen kommen.

„Der VDH setzt sich deshalb für eine wissenschaftlich fundierte Konkretisierung des für die Hundezucht relevanten Merkmalskatalogs ein und bietet in diesem Bereich weiterhin seine konstruktive Kooperation an“, betont VDH-Präsident Prof. Dr. Peter Friedrich.

Auch die Bekämpfung von Qualzucht ist ein zentrales Ziel des VDH. „Die Symptomliste soll insbesondere Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt“, führt der Verband aus und unterstreicht: „Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz ist eine sinnvolle Vorschrift. Der Erfolg des Tierschutzgesetzes wird davon abhängen, ob die Vollzugsbehörden, Tierärzte und Züchter die dort aufgeführten Krankheitsmerkmale effektiv und rechtssicher anwenden können.“ Der VDH empfiehlt die Konkretisierung von Merkmalen auf Basis gesicherter wissenschaftlicher und/oder züchterischer Erkenntnisse.

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