Der Bundesverband für Natur- und Artenschutz (BNA) setzt sich dafür ein, dass wichtige Leuchtmittel für die Terraristik und Vogelhaltung eine Ausnahmegenehmigung erhalten können. Viele Leuchtmittel für die Heimtierhaltung, vor allem in der Terraristik, sind aufgrund aktueller Vorschriften auf EU-Ebene verboten, da entsprechende Ausnahmen für die Tierhaltung wie früher nicht mehr gelten. Hiervon betroffen sind besonders die klassischen Wärmelampen für die Terraristik („Glühbirnen“/Basking Spots), die „nur“ Licht und Wärme im Infrarotbereich abgeben. Eine Ausnahme für Quecksilber-Metalldampflampen besteht nur bis 2027 – dabei sind diese Lampen derzeit die noch einzig zugelassenen Produkte, die eine Kombination aus UVA-/B-Strahlung, sichtbarem Licht und Wärme ins Terrarium bringen.
Um auch über 2027 hinaus diese Leuchtmittel nutzen zu können, wird eine Ausnahmegenehmigung von der EU-Kommission benötigt. Der BNA hat daher eine fachliche Stellungnahme verfasst und an den Branchenverband der Leuchtmittelindustrie, Lighting Europe, übersandt. Lighting Europe bemüht sich ebenfalls um eine Ausnahme für Quecksilberdampflampen, die auch in anderen Bereichen als der Heimtierhaltung Anwendung finden.
„Wir hoffen, dass es durch die gemeinsamen Anstrengungen von BNA und Lighting Europe gelingt, die Ausnahmegenehmigung zu erhalten und somit nicht nur die tiergerechte Haltung, sondern auch den Ex-situ-Artenschutz von Amphibien, Reptilien, aber auch Vögeln über 2027 hinaus zu sichern.“