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PPWR-FAQ in zweiter Auflage

Was jetzt für Verpackungen in der Heimtierbranche gilt

Alle Verpackungen müssen der PPWR zufolge ein Identifikationsmerkmal sowie Name und Kontaktanschrift des Herstellers enthalten.(Quelle: Dähne Verlag, Mengedoht / European Commission: Directorate-General for Environment, Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – Frequently asked questions, Publications Office of the European Union, 2026)
Alle Verpackungen müssen der PPWR zufolge ein Identifikationsmerkmal sowie Name und Kontaktanschrift des Herstellers enthalten.
02.09.2026
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Kurz vor dem Stichtag für die die EU-Verpackungsverordnung PPWR, dem 12. August, hat die Europäische Kommission ihre Fragen-und-Antworten-Sammlung dazu in zweiter Auflage veröffentlicht; sie ersetzt die Erstfassung vom März und ist von 56 auf 69 Seiten angewachsen. Darauf weist Inno-Talk.de hin, das Content-Marketing-Portal vom Schulungsanbieter für die Verpackungsbranche Innoform Coaching. Für Hersteller von Heimtiernahrung und -zubehör sowie für Händler mit Eigenmarken sind vor allem drei Punkte relevant.

Erstens die Rollenverteilung: Wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst als Hersteller im Sinne der PPWR gelten – auch dann, wenn Produktion und Abfüllung bei Dienstleistern liegen. Maßgeblich ist, wer Gestaltung und Spezifikation bestimmt. Die rechtliche Verantwortung lässt sich laut FAQ nicht vollständig per Vertrag an Lieferanten…

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