Kurz vor dem Stichtag für die die EU-Verpackungsverordnung PPWR, dem 12. August, hat die Europäische Kommission ihre Fragen-und-Antworten-Sammlung dazu in zweiter Auflage veröffentlicht; sie ersetzt die Erstfassung vom März und ist von 56 auf 69 Seiten angewachsen. Darauf weist Inno-Talk.de hin, das Content-Marketing-Portal vom Schulungsanbieter für die Verpackungsbranche Innoform Coaching. Für Hersteller von Heimtiernahrung und -zubehör sowie für Händler mit Eigenmarken sind vor allem drei Punkte relevant.
Erstens die Rollenverteilung: Wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst als Hersteller im Sinne der PPWR gelten – auch dann, wenn Produktion und Abfüllung bei Dienstleistern liegen. Maßgeblich ist, wer Gestaltung und Spezifikation bestimmt. Die rechtliche Verantwortung lässt sich laut FAQ nicht vollständig per Vertrag an Lieferanten…













