Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) hat gemeinsam mit über 45 weiteren nationalen und internationalen Organisationen eine Stellungnahme zur laufenden Überprüfung von Ausnahmeregelungen der europäischen RoHS-Richtlinie eingereicht. Die Unterzeichner aus Artenschutz, Tierärzteschaft, Zoogemeinschaft, Heimtierhaltung und Heimtierbranche fordern, die bestehenden Ausnahmen für quecksilberhaltige UV-Lampen über 2027 hinaus zu verlängern. Adressat ist das von der EU-Kommission beauftragte Öko-Institut, das die Anträge im Verfahren „RoHS Pack 29“ bewertet; betroffen sind unter anderem die Ausnahmen 4(f)-IV für Quecksilber-UV-Lampen und 2(b)(4)-II. Der BNA hatte sich bereits im Sommer 2025 gemeinsam mit dem Branchenverband Lighting Europe für eine Verlängerung eingesetzt (pet berichtete).
Nach Darstellung der Verbände sind spezielle Beleuchtungssysteme für viele Amphibien-, Reptilien-, Vogel- und Kleinsäugerarten Voraussetzung für eine artgerechte Haltung. UV-B-Strahlung sei für die Bildung von Vitamin D₃ und damit für den Calciumstoffwechsel sowie die Knochen- und Panzerentwicklung zentral, UV-A-Strahlung beeinflusse Kommunikation, Orientierung und weitere physiologische Prozesse, Infrarot-A-Strahlung sei für die Thermoregulation wechselwarmer Tiere entscheidend. Ältere europäische Regelungen hätten Anwendungen im Heimtier- und Tierhaltungsbereich noch berücksichtigt, in den aktuellen Vorschriften fehlten entsprechende Verweise weitgehend. Technisch gleichwertige Alternativen zu den derzeit verwendeten Speziallampen gebe es nach Einschätzung des BNA in vielen Anwendungsbereichen bislang nicht.
Für den Fachhandel relevant ist ein Hinweis am Schluss der Mitteilung: Solange die EU-Kommission nicht entschieden hat, dürfen die betroffenen Lampen nach Auffassung der Verbände auch über das Frühjahr 2027 hinaus in der EU angeboten und verkauft werden. Die RoHS-Richtlinie sieht vor, dass eine Ausnahme bis zur Entscheidung über einen fristgerecht gestellten Verlängerungsantrag gültig bleibt.
Die Konsultationsfrist des Öko-Instituts endete am 1. August 2026, eine Empfehlung an die EU-Kommission wird für Ende 2026 erwartet. Die Stellungnahme ist auf der Website des Öko-Instituts abrufbar.













