„Unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“

Deutscher Tierschutzbund kritisiert neues Tierschutzgesetz

Auch eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen hat im neuen Tierschutzgesetz keine Beachtung gefunden.(Quelle: Pavel, Pixabay)
Auch eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen hat im neuen Tierschutzgesetz keine Beachtung gefunden.
05.02.2024

„Mehr Tierschutz ist lediglich für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend“, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz und betont: „Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen.“ Insbesondere die FDP habe zu Lasten der Tiere eingegriffen, führt der Deutsche Tierschutzbund weiter aus. So habe beispielsweise eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas keine Beachtung gefunden.

Auch wurden einige Punkte im Gesetzentwurf nicht geregelt, sondern in so genannte Verordnungsermächtigungen überführt: Für Hunde und Katzen wird demnach eine Kennzeichnung und Registrierung nicht verpflichtend, sondern nur als Möglichkeit im Rahmen einer Ermächtigungsgrundlage aufgenommen. Dass es erstmals verpflichtende Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren gibt, begrüßt der Deutsche Tierschutzbund dagegen, auch wenn diese noch unzureichend seien.

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