pet plus

„Nachweis der Sachkunde ist entscheidend“

In pet 10/04 wurde das Ausbildungskonzept des BNA vorgestellt. Jetzt äußert sich ZZF-Präsident Klaus Oechsner zum Thema Aus- und Weiterbildung und verdeutlicht die Ziele des Zentralverbandes

pet immer dabei – Lesen Sie, wo, wann und wie Sie wollen.
  • Print-Ausgabe direkt per Post
  • Ausgaben auch als E-Magazin
  • Immer verfügbar – auf PC und Mobil
  • Online-Archiv seit 1996
Abonnement Print & Online
Testangebot
Direkt weiterlesen
pet: Herr Oechsner, wie schätzen Sie die derzeitige Qualität des Personals im Zoofachhandel ein? Und sagen Sie uns bitte, was besser laufen könnte.
Klaus Oechsner: Der Zoofachhandel verfügt über ein gutes Fachwissen. Allerdings ist es notwendig, dass die Händler und Angestellten am Ball bleiben und sich über Neuerungen informieren. Fort- und Weiterbildung ist vor allem in den Bereichen Aquaristik, Tierkrankheiten und Artenschutz notwendig.
pet: In einer ZZF-Pressemitteilung haben Sie kürzlich beklagt, dass die Zulassungskriterien für angehende Zoofachhändler in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Wie kann Ihrer Meinung nach dieser Missstand mittel- bis langfristig behoben werden?
Hält wenig von dem neuen BNA-Ausbildungskonzept, ZZF-Präsident Klaus Oechsner.
Klaus Oechsner: Es wäre schon ein Fortschritt, wenn die geltenden bundeseinheitlichen Bestimmungen in allen Bundesländern konsequent umgesetzt würden. § 11 Tierschutzgesetz sieht als Zulassungskriterium für den Handel mit Heimtieren den Nachweis der Sachkunde, das heißt der langjährigen praktischen Erfahrung des Antragstellers im Umgang mit den handelsrelevanten Heimtieren, vor. Leider werden bei vielen Behörden entgegen der geltenden Bestimmungen auch andere Nachweise akzeptiert wie beispielsweise Fortbildungskurse, Sachkundenachweise von Verbänden etc. Ein mehrwöchiger Kurs kann jedoch nicht die Erfahrung ersetzen, die ein Azubi während seiner dreijährigen Ausbildung im Zoofachhandel, als Tierpfleger oder langjähriger Züchter gesammelt hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Genehmigung nur für Tiere gegeben werden darf, mit denen der Antragsteller auch wirklich Umgang hatte: Also ein Züchter von Zierfischen kann keine Genehmigung für den Handel mit Reptilien erhalten etc.
Bei Zweifeln an der Sachkunde des Antragstellers dürfen die Behörden ja eine zusätzliche Fachkundeprüfung anordnen. Auch das wird in den Ländern unterschiedlich streng gehandhabt. Deshalb setzt sich der ZZF zweitens auch dafür ein, dass diese zusätzlichen Fachgespräche in Zukunft obligatorisch werden. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist es ja heute schon so, dass in der Regel jeder Antragsteller, der bereits seine Erfahrung im Umgang mit Tieren nachgewiesen hat, zusätzlich eine mündliche Prüfung absolvieren muß. Dabei werden sowohl die praktischen als auch die theoretischen Kenntnisse abgefragt.
pet: Das neue BNA-Ausbildungskonzept erfreut sich derzeit in der Branche großer Zustimmung…
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Lesen Sie auch