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Entscheidend ist die Deklaration

Der Tierarzt Dr. Rolf Spangenberg gibt Tipps, worauf ein Zoofachhändler bei freiverkäuflichen Arzneimitteln achten sollte.
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Download: Entscheidend ist die Deklaration (PDF-Datei) Der Wunsch, mit wirksamen Arzneimitteln Krankheiten bekämpfen zu können, Leiden zu verhindern und den Körper mit entsprechenden Präparaten sinnvoll zu pflegen, ist so alt wie die Menschheit. Wer der Werbung glaubt oder daran glauben möchte, kann mit etwas Geld Falten verschwinden lassen, Pölsterchen einebnen und dank Anti-Aging-Produkten den Lauf der Jahre aufhalten. Da Heimtiere inzwischen glücklicherweise den Rang von Familienmitgliedern eingenommen haben, wollen die Tierhalter ihnen ebenfalls die Segnungen von Pflegeprodukten, Arzneimitteln und Vorbeugepräparaten zukommen lassen. Dagegen ist nichts zu sagen, warum denn auch nicht. Vorbeugen kann man nachweislich durch Impfungen, Parasiten werden durch moderne Mittel beseitigt, bei schweren Krankheiten hilft der Tierarzt mit der Palette seiner geprüften Arzneimittel. Davon soll an dieser Stelle nicht die Rede sein. Es geht mir um frei verkäufliche Mittel, wie sie im Zoofachgeschäft erhältlich sind. Um diese einigermaßen einschätzen zu können, will ich Ihnen einige Hinweise geben, damit Sie nicht allein auf die Werbeprospekte angewiesen sind. Der Handelsname besagt wenig, entscheidend ist die Deklaration, also die Angabe der Inhaltsstoffe. Wenn sie vollkommen fehlt oder durch Bezeichnungen wie „enthält biologische Heilsubstanzen“ oder „natürliche Vitamine“ oder „pflanzliche Wirkstoffe“ ersetzt wird, ist Vorsicht angebracht. Wenn der Hersteller ordentliche Inhaltsstoffe verwendet hat, kann er doch auch angeben, was in seinem Präparat enthalten ist. Es reicht nicht, zu sagen „enthält die Vitamine A, E und C“, die Mengen sollte man schon nennen. So können Sie sich allein durch einen Blick auf das Etikett davon überzeugen, ob es sich um ein seriöses Präparat handelt oder nicht. Schwammige Angaben in der Werbung Echte Arzneimittel durchlaufen heutzutage einen komplizierten und enorm teuren Zulassungsprozess. Dabei muss der Hersteller unter anderem die Wirksamkeit und Unschädlichkeit seines Präparates nachprüfbar belegen können. Das ist nicht erforderlich, wenn die Angaben in der Werbung bewusst schwammig gehalten wurden. So darf man beispielsweise ein Präparat mit Vitamin E ohne besondere Prüfungen auf den Markt bringen, sofern lediglich behauptet wird „Vitamin-E-Mangel kann (!) die Ursache von Gelenkproblemen sein“. Es ist amüsant zu lesen, wie die Hersteller sich bei den Aussagen winden und drehen, wenn sie eine Anti-Falten-Creme bewerben. Es gibt dafür…
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