Jens Crueger

Kolumne

Sachkunde auf die 1!

Ein Blick auf die Kompetenz beiderseits des Verkaufstresens  im Zoofachhandel.

Passend zum Länderreport Österreich ist momentan eine Meldung aus der Alpenrepublik topaktuell: Wer in Österreich Hunde, die meisten Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten will, der benötigt seit dem 1. Juli einen Sachkundenachweis. Rechtsgrundlage dafür ist das 2024 novellierte österreichische Tierschutzgesetzes. Für den Nachweis ist eine theoretische Ausbildung im Umfang von vier Zeitstunden notwendig. Hundehalter müssen überdies eine Praxiseinheit von zwei Stunden absolvieren.

Deutschland kennt eine solche einheitliche und verbindliche Sachkundeprüfung bislang nicht, aber das Tierschutzgesetz schreibt die erforderliche Sachkunde für die Haltung vor. Konkret heißt es in Paragraf 2 des deutschen Tierschutzgesetzes: Wer ein Tier „hält, betreut oder zu betreuen hat“, der „muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“ Für Diejenigen, die mit „mit Wirbeltieren handeln“ greift Paragraf 11 des deutschen Tierschutzgesetzes, die damit verbundenen Anforderungen an die Sachkunde übersteigen jene für den Paragraf 2 um einiges. Wer eine Schulung und Prüfung für den Paragraf 11 erfolgreich abgelegt hat, kann daher zu Recht stolz auf sein Geleistetes sein.

Richten wir den Blick wieder nach Österreich, aber diesmal auf die andere Seite des Verkaufstresens: Zwischen 2006 und 2008 passierte dort etwas, was bis dahin noch nie geschehen war. Mit wissenschaftlichen Methoden wurde die Sachkunde bei Beschäftigten in österreichischen Zoofachhandlungen abgefragt. „Nur“ in Zoofachhandlungen, denn die Bau- und Gartenmärkte mit ihren Zooabteilungen konnten nicht für die Teilnahme gewonnen werden. Im Rahmen der umfangreichen Evaluierung wurden 206 Zoofachhandlungen besucht. Es kamen Fragebögen und Interviews mit den verantwortlichen Mitarbeitenden zum Einsatz, die den Kenntnisstand der Beschäftigten abfragten. Anhand von Checklisten wurde die Qualität der Tierhaltung bewertet.

Die Studie kam auf Seite 103 zu dem Ergebnis, „das Wissen zur Haltung der in ihrem Geschäft gehaltenen Tiergruppen“ sei bei einem „Großteil der ZoofachhändlerInnen im Allgemeinen gut bis sehr gut“. Jedoch gebe es auch Wissenslücken, und einem „Teil der befragten ZoofachhänderInnen“ fehle das „ausreichende Wissen“. Die Studie empfahl in diesen Fällen: „Hier besteht Fortbildungsbedarf.“

Jens Crueger

war Landtagsabgeordneter und Präsident des Aquarienverbandes VDA, ist heute Berater für Politik und Unternehmen, Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen

www.crueger.info

Woher bezogen die Befragten aber ihr Wissen? Etwa aus Fortbildungen? Eher nicht, denn Fortbildungsveranstaltungen steuerten gerade einmal 17% ihres Wissens bei. Am häufigsten, nämlich zu 57 %, stammte das Wissen der Zoofachhändler aus dem Internet. Wenn ich das lese, drehen sich in meinem Kopf all die Diskussionen über die Qualität von Informationen aus Websites, Social Media (damals grade erst entstanden) und heutzutage ja KI-Chatbots fröhlich im Kreis. Als weitere Infoquellen wurden Fachgespräche mit Kollegen (56 %), Fachzeitschriften (50 %) und die Österreichische Wirtschaftskammer (49 %) genannt.

Die Sachkunde der Mitarbeitenden hat deutlichen Einfluss auf die Qualität der Tierhaltung in einer Zoofachhandlung, genau wie auf die inhaltliche Qualität der Beratungsgespräche. „Sachkunde auf die 1“ würde die junge Generation, die aktuell im Zoofachhandel ausgebildet wird, dazu sagen. Diese Auszubildenden – ebenso wie die langedienten Beschäftigten – sollten Sachkunde vor allem als eines begreifen: Als lebenslanges Lernen, zum Wohle der Tiere.

Wer die Evaluierung des österreichischen Zoofachhandels nachlesen möchte:  

www.verbrauchergesundheit.gv.at/dam/jcr:15808b5b-c4aa-4892-b888-1540700463b9/Zoo_Endbericht_ProZoo_062009.pdf

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